Regeln an der Gesamtschule Hückelhoven

U. a. bedingt durch Corona haben sich Änderungen für die Schülerinnen und Schüler (SuS) der Oberstufe ergeben, die insbesondere die Regelungen unter 4. außer Kraft setzen.

Alle SuS betreten das Schulbegäude erst mit dem Klingeln. Die Lehrkräfte sind auch für die Oberstufenschülerinnen und-schüler rechtzeitig im Kursraum, um dort die Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen und den SuS ihre Plätze zuzuweisen.

Anders als die SuS der Sekundarstufe I dürfen die Oberstufenschülerinnen und -schüler in allen Pausen im Oberstufenaufenthaltsraum oder an speziell zu diesem Zweck aufgestellten Tischen (nicht an den Mensatischen) in der Aula verbleiben. Dies hat in erster Linie den Sinn, dass unsere Oberstufenschülerinnen und -schüler dort auch in den Pausen weiter arbeiten können. Sollten sich im Oberstufenaufenthaltsraum 20 SuS aufhalten, sollen die weiteren SuS im Zuge der Abstandsregelungen auf die Aula und die dortigen Plätze ausweichen. Die Nutzung des Oberstufenschulhofes bleibt davon unberührt. Das Verlassen des Schulgrundstücks ebenso.

Kursräume werden nur mit den Lehrkräften betreten und sind außer zum Lüften verschlossen, wenn dort kein Unterricht stattfindet.

Die Sauberkeit der Räume muss sichergestellt werden, damit nachfolgende Gruppen diese Räume ordnungsgemäß benutzen können. Das gilt eigenverantwortlich auch für den Oberstufenaufenthaltsraum. Die jeweiligen Lehrkräfte achten nach der letzten Unterrichtsstunde im Kursraum darauf, dass alle Stühle hochgestellt sind und der Raum besenrein verlassen wird.

1) Zur allgemeinen Ordnung

  • Im Klassenraum werden keine Jacken und Kappen getragen.
  • Elektronische Geräte müssen ausgeschaltet und in der Tasche verstaut sein. Andernfalls werden sie vom Lehrer eingesammelt und müssen von den Eltern beim Schulleiter abgeholt werden.
  • Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  • Der Lehrer / die Lehrerin beginnt und beendet den Unterricht.
  • Die festgelegte Sitzordnung wird eingehalten.
  • Die Schultaschen werden an der Innenseite des Tisches platziert.
  • Jeder hat zu Beginn des Unterrichts seine eigenen Unterrichtsmaterialien auf dem Tisch.
  • Alle anderen Gegenstände, die sich nicht auf den Unterricht beziehen, befinden sich in den Taschen.
  • Essen und Trinken sind im Unterricht nicht gestattet. Das Trinken ist an heißen Tagen in Absprache mit den Lehrern erlaubt.
  • Jegliche Verunreinigungen sollen vermieden werden. Falls doch einmal etwas verunreinigt wird, ist dies selbstverständlich zu beseitigen.
  • In regelmäßigen Abständen soll das eigene Fach gesäubert werden.
  • In den 5-Minuten-Pausen halten die Schüler sich (außer bei erforderlichem Raumwechsel) im Klassenzimmer auf.
  • Die Toiletten werden grundsätzlich nicht während des Unterrichts aufgesucht. Dies geschieht in den Pausen.
  • Die Klassendienste müssen verlässlich ausgeführt werden.

 

2) Zur allgemeinen Sicherheit

  • Im Gebäude und auf dem Weg zum Unterricht wird nicht gerannt.
  • Spielen mit Spielgeräten ist im Gebäude nicht erlaubt.
  • Während des Unterrichts sitzt man ruhig am Tisch ohne zu „kippeln“.
  • Es wird nicht mit Gegenständen geworfen (auch keine Papierflieger).
  • Drogen, Alkohol und Zigaretten gehören nicht in die Schule.

 

3) Allgemeine Grundsätze

  • Schüler und Lehrer gehen respektvoll miteinander um.
  • Schüler, die andere Schüler schlagen oder treten oder die in irgendeiner Form körperliche Gewalt ausüben, werden sofort vom Schulleiter suspendiert.

 

4) Rechte und Pflichten der Oberstufe

Oberstufenschüler/innen dürfen sich vor dem Unterricht, in den Pausen und Freistunden in dem Aufenthaltsraum und in den Kursräumen solange aufhalten, wie diese

  • immer sauber verlassen werden (Ordnungsdienst),
  • die Stühle stets nach Verlassen des Raumes hochgestellt werden,
  • Musik lediglich leise (mit Kopfhörern) gehört wird,
  • keine Musikboxen / Anlagen / etc. verwendet werden,
  • es keine Lärmbelästigung anderer Klassen und Beschwerden gibt.

Während des Unterrichts der Sekundarstufe I, in den Freistunden und in den Pausen dürfen die Oberstufenschüler das Schulgelände verlassen. Vor und nach dem Unterricht können die Haupteingänge beider Schulen verwendet werden.

Die Oberstufenschüler haben einen eigenen Schulhofbereich.

 

Die Regeln der Handynutzung gelten für die SI und SII. Im Schulgebäude, auf dem Schulhof dürfen Handys nicht benutzt werden. Alle Lehrpersonen sind verpflichtet, bei Zuwiderhandlungen das Handy einzuziehen.

Das Rauchen ist auf dem Schulhof nicht gestattet.