Allgemeines Leistungskonzept
Grundsätze der Leistungsbewertung für die S II an der Leonardo da Vinci Gesamtschule
Die Leistungsbewertung an der Leonardo da Vinci Gesamtschule steht auf der Grundlage des Schulgesetzes (SchulG § 48,1) und beruht auf den Bestimmungen der APO-GOSt (§§ 13-17) und legt fest, dass die Leistungsbewertung der Schülerin/dem Schüler Aufschluss über den Stand des Lernprozesses gibt und zugleich Grundlage für ihre/seine weitere Förderung ist. Den Schülern und Schülerinnen wird zumindest in der Mitte des Schulhalbjahres der aktuelle Leistungsstand mitgeteilt.
Basis der fachspezifischen Kriterien zur Leistungsbewertung sind die Vorgaben der Fachlehrpläne/Kernlehrpläne des Faches Geschichte und ihre Konkretisierung durch die schulinternen Curricula.
Leistungs- und Lernerfolgsüberprüfungen sind so angelegt, dass sie Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Sie stellen bereits erreichte Kompetenzen heraus, ermutigen zum Weiterlernen und sind mit Hinweisen für erfolgreiche zukünftige Lernziele, Lerninhalte und Lernstrategien verbunden.
Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer erläutern zu Beginn des Schuljahres die Leistungsbewertung in den Lerngruppen[1], um Transparenz über Verfahren und Kriterien der Leistungsbewertung sicher zu stellen. Das Leistungsbewertungskonzept wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls überarbeitet.
Im folgenden finden sich die Grundsätze der Leistungsbewertung für die sonstige Mitarbeit nach APO-GOSt § 15, d.h. für die nicht schriftlichen Leistungsnachweise S II an der Leonardo da Vinci Gesamtschule für die folgenden Fächer:
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[1] Es wird empfohlen, die entsprechende Unterweisung im Kursheft zu vermerken, mit z.B. „ Info gemäß APO-GOSt § 13 Abs. 2 bzw. 3 erteilt