Entschuldigungen

Fehlt ein/e SchülerIn aus Krankheitsgründen oder anderen wichtigen Gründen, so ist das Fehlen zu entschuldigen. Dazu rufen die Erziehungsberechtigten am Tag des Fehlens vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat an und melden das Fehlen des Schülers. Das Sekretariat ist ab 7.30 Uhr besetzt.

 

Bei Fehlzeiten bis zu drei Tagen am Stück reicht eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten. Längere Fehlzeiten müssen durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden. 

 

Die Entschuldigungen sind am ersten Tag des Wiedererscheinens des Schülers beim Klassenlehrer vorzulegen. Alle Fehlstunden werden auf dem Zeugnis vermerkt.